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DGUV Vorschrift 3
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DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)

Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) ist für alle Unternehmen vorgeschrieben. Um eine Orientierungshilfe zu bieten haben wir nachfolgend einige wichtige Informationen rund um die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) dargestellt:

Wir prüfen in Ihrem Auftrag ihre elektrischen Kleinmaschinen und erstellen Ihnen hierfür gerne ein unverbindliches Angebot. 

Was bedeutet DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)?

Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen. Elektrische Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung.
  • in bestimmten Zeitabständen.

Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bezieht, wird seit dem Jahr 2005 mit BGV A3 bezeichnet. 

„2014 wurde die BGV als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften 1-84 zusammengefasst. Mit den DGUV Vorschriften wurden die nahezu identischen Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 ausser Kraft gesetzt und in eine Vorschrift überführt.“ Quelle: Wikipedia

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Die in der BGV A3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat.

DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) – Die Prüfung

Was wird geprüft?
Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.: Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Stehlampen, Registrierkassen und viele andere mehr.

Ortsfeste Anlagen sind zum Beispiel: Arbeitsplatzbeleuchtung, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.

Ortsfeste Maschinen sind zum Beispiel: Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Prüfstände usw.

Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. 

Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:

1.) Sichtprüfung Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.

2.) Elektrische Prüfung / Messung. Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.

    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Berührungsstrom
    • Schutzleiterstrom
    • Ersatzableitstrom

3.) Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung

DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) – Dokumentation

Wir liefern Ihnen eine sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)3 bspw. gegenüber der Berufsgenossenschaft ermöglicht.

Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.
Über die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert).

Die Prüfprotokolle stellen wir als PDF Datei oder auch als Ausdruck zur Verfügung.